Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme
Wird in Deutschland der Bundes- oder ein Landtag gewählt, dann hat jeder Bürger die Möglichkeit zwei Stimmen abzugeben. Die Erst- und die Zweitstimme. Beide haben eine unterschiedliche Bedeutung bei der Wahl, aber keine ist weniger wichtig als die andere.
Erststimme
Mit der Erstimme kann jeder Bürger einen Kandidaten direkt in den Bundes- oder Landtag wählen. Das heißt, in jedem der bundesweit 299 vorhandenen Wahlkreise können sich Kandidaten zur Wahl stellen. Diese sind entweder Kandidaten einer Partei oder auch parteilose Kandidaten. Damit einer dieser Kandidaten in einen Landtag oder den Bundestag einziehen kann reicht eine einfache Stimmenmehrheit in seinem Wahlbezirk aus.
Zweitstimme
Bei der anderen Stimme, die ein Wähler abgeben kann handelt es sich um die sogenannte Zweitstimme. Mit dieser kann der Wähler seine Stimme einer Partei geben. Anders gesagt, nach der Wahl werden alle Zweitstimmen die bei der Wahl abgegeben wurden, zusammengezählt und dann prozentual ausgewertet werden. Jede Partei, die mehr als 5% der Stimmen auf sich vereinigen konnte zieht dann in den Bundes- bzw. den jeweiligen Landtag ein. Die Anzahl der Sitze, die sie erhält basiert auf der Basis der erhaltenen Stimmen.
Die beiden Stimmen sind übrigens unabhängig voneinander. Sie können die Erststimme also ohne Probleme einem Kandidaten von Partei A geben und mit der Zweitstimme Partei B wählen.
Beispiel
Der deutsche Bundestag hat standardmäßig 598 Mitglieder (üblicherweise sind es aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten allerdings mehr). Bei 299 Mitgliedern handelt es sich um Direktmandate, die mit der Erststimme vergeben werden. Die restlichen 299 Mandate werden durch die Listenmitglieder der Parteien belegt. Hätte beispielsweise Partei A 48% der Stimmen auf sich vereinigt und Partei B 33%, gefolgt von Partei C mit 19%, dann würden diese Parteien 144(A), 99 (B) und  57 (C) Sitze erhalten. Wobei sich auch bei diesem einfachen Beispiel schon eine Summe von 300 Sitzen ergibt. Sprich, einer der Abgeordneten hat schon ein Überhangmandat.
Links zum Thema
Deutscher Bundestag:Â https://www.bundestag.de
Informationen zu den Landesparlamenten (Wikipedia):Â https://de.wikipedia.org/wiki/Landesparlament
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